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Die Belehrung vor erstmaliger Aufnahme
einer Tätigkeit im Bereich Lebensmittelverarbeitung ist
gesetzlich geregelt. Sie darf nur von einem Gesundheitsamt
oder einem vom Gesundheitsamt ermächtigten Arzt durchgeführt
werden. Sie darf bei Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate
sein.
Für die Folgebelehrungen gibt es keine Richtlinien wer die
Befugnis hat diese Belehrung durchzuführen.
Im Prinzip kann also jeder, der sich
hierzu im Stande fühlt dies tun.
ALSO AUCH SIE SELBST!
Sie sollten sich aber darüber Gedanken machen ob Sie auch
über die entsprechenden Sachkenntnisse verfügen.
Meist ist das im Bereich der Hygiene kein Problem. Schwieriger
ist es sich die entsprechenden medizinischen Kenntnisse, ohne
das Wälzen dicker Fachbücher, die oftmals auch noch
schwer verständlich sind, anzueignen.
Zudem habe ich während meiner "Nachforschungen"
feststellen müssen, dass nicht alles in nur einem Buch zu
finden war, sondern ich einige Bücher dazu lesen musste.
Sie könnten aber auch verschiedene Dienstleister in Anspruch
nehmen und ca. EURO 7,50 - 15,-- pro belehrter Person bezahlen.
UND DAS JEDES JAHR!
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