Die Belehrung vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit im Bereich Lebensmittelverarbeitung ist gesetzlich geregelt. Sie darf nur von einem Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt ermächtigten Arzt durchgeführt werden. Sie darf bei Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein.

Für die Folgebelehrungen gibt es keine Richtlinien wer die Befugnis hat diese Belehrung durchzuführen.

Im Prinzip kann also jeder, der sich hierzu im Stande fühlt dies tun.

ALSO AUCH SIE SELBST!


Sie sollten sich aber darüber Gedanken machen ob Sie auch über die entsprechenden Sachkenntnisse verfügen.
Meist ist das im Bereich der Hygiene kein Problem. Schwieriger ist es sich die entsprechenden medizinischen Kenntnisse, ohne das Wälzen dicker Fachbücher, die oftmals auch noch schwer verständlich sind, anzueignen.
Zudem habe ich während meiner "Nachforschungen" feststellen müssen, dass nicht alles in nur einem Buch zu finden war, sondern ich einige Bücher dazu lesen musste. Sie könnten aber auch verschiedene Dienstleister in Anspruch nehmen und ca. EURO 7,50 - 15,-- pro belehrter Person bezahlen.

UND DAS JEDES JAHR!