Hinweise für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Mitarbeiter alle 2 Jahre durch eine Folgebelehrung zu schulen und diese zu dokumentieren. Der Arbeitgeber darf die Belehrung seiner Mitarbeiter auch durch eine sachkundige Person durchführen lassen.

Dies ist im täglichen Betrieb oft mit Schwierigkeiten verbunden, da die Mitarbeiter oft unterschiedliche Abstände Erstbelehrung/Folgebelehrung haben und zudem der Werkbetrieb gestört wird.

Das Ärzteteam von Folgebelehrung.de führt die auch Nachbelehrung genannte Belehrung durch und kommt der Dokumentationspflicht nach. Der Arbeitgeber spart entsprechende Schulungsmaterialien bzw. Zeit ein und kann sich ganz auf seinen Betrieb konzentrieren.

Wann muss die Folgebelehrung überhaupt durchgeführt werden?

Ein Beispiel: Herr Meier hat im August 2012 an der Erstbelehrung teilgenommen, die erste Folgebelehrung wurde 2014 durchgeführt, die nächste Folgebelehrung wäre dann wieder 2016 erforderlich.

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