Häufige Fragen zur Folgebelehrung

Ich habe schon an einer Erstbelehrung teilgenommen, wann benötige ich die erste Folgebelehrung?

Nach der Erstbelehrung muss die Folgebelehrung alle 2 Jahre erfolgen.

Mein Wohnort und auch meine Betriebsstätte liegen nicht in Hamburg, kann ich trotzdem an der Folgebelehrung bei Ihnen teilnehmen?

Ja, das ist kein Problem, die von uns ausgestellte Bescheinigung über die Folgebelehrung ist bundesweit gültig. Wir haben Kunden aus dem gesamten norddeutschen Raum.

Mein Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Folgebelehrung, können Sie auch direkt mit der Firma abrechnen?

Ja, bitte bringen Sie dazu das ausgefüllte Kostenübernahmeformular mit (Download siehe unten).

Was kostet die Folgebelehrung bei Ihnen?

Die Gebühr für die Folgebelehrung beträgt 15,- Euro.

Wann erhalte ich die Bescheinigung?

Sofort nach der Schulung.

Was ist eine Nachbelehrung?

Die Begriffe Nachbelehrung und Folgebelehrung werden synonym verwendet.

 

 

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